Bestattungsvorsorge in Neu-Anspach
Wer eine Bestattungsvorsorge in Neu-Anspach trifft, legt zu Lebzeiten fest, wie der eigene Abschied aussehen soll und wie er bezahlt wird. Für die Angehörigen heißt das: Sie wissen im Trauerfall, was gewollt war, und je nach Form der Vorsorge ist auch die Bezahlung schon geregelt.
zum AutorDieser Ratgeber zeigt, welche Dokumente es braucht, wie man Vorsorgegeld sicher hinterlegt, was die Ruhezeiten auf den Friedhöfen der Stadt für die Planung bedeuten und worauf man bei einem Vorsorgevertrag achten sollte.
Was gehört zu einer Bestattungsvorsorge?

Eine Bestattungsvorsorge in Neu-Anspach hat wie überall zwei Bereiche, die man getrennt oder gemeinsam regeln kann. Der erste Bereich sind die Wünsche: Erd- oder Feuerbestattung, Friedhof oder Bestattungswald, die Art des Grabes, die Gestaltung der Trauerfeier und die Frage, wer sich nach dem Tod um alles kümmern soll. Der zweite Bereich ist die Bezahlung. Dazu zählen die Leistungen des Bestattungshauses, die Gebühren der Friedhofsverwaltung, ein Grabmal und die Grabpflege über viele Jahre.
Viele Menschen beginnen mit den Wünschen, weil das nichts kostet und sofort Klarheit schafft. Wer zusätzlich Geld zurücklegt oder einen Vertrag mit einem Bestattungshaus schließt, nimmt den Angehörigen auch die Kosten ab. Beides lässt sich später ergänzen oder ändern.
Wie hält man die eigenen Bestattungswünsche verbindlich fest?
Das wichtigste Dokument ist die Bestattungsverfügung. Eine vorgeschriebene Form gibt es für sie nicht, man kann seine Wünsche sogar mündlich mit einer Vertrauensperson besprechen. Trotzdem ist es sinnvoll, sie schriftlich festzuhalten.[3] Wer nachvollziehbar geregelt hat, wie, wo und auf welche Weise er bestattet werden möchte, bindet damit die Menschen, die nach seinem Tod für die Bestattung sorgen. Juristisch heißen sie Totenfürsorgeberechtigte.[3] In der Verfügung kann man außerdem eine Vertrauensperson benennen, die dafür verantwortlich ist, dass die Wünsche umgesetzt werden.[3]
Ins Testament gehören Bestattungswünsche nicht. Ein Testament wird in der Regel erst nach der Bestattung eröffnet, und dann ist es für die Wünsche zu spät.[3] Besser ist es, die Bestattungsverfügung zusammen mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung an einem Ort aufzubewahren und die Vertrauensperson darüber zu informieren.[3]
In eine Bestattungsverfügung gehören zum Beispiel:
- die gewünschte Bestattungsart, also Erd-, Feuer- oder Seebestattung,
- der Friedhof oder Bestattungsort und die gewünschte Grabart,
- die Form der Trauerfeier, ob kirchlich oder weltlich, mit Musik oder Rede,
- Wünsche zur Traueranzeige und zum Kreis der Gäste,
- der Name der Vertrauensperson,
- das beauftragte Bestattungshaus, falls bereits ein Vorsorgevertrag besteht.
Für die Feuerbestattung gilt in Hessen eine klare Regel: Hat ein Mensch sie ausdrücklich verfügt, ist diesem Wunsch zu entsprechen. Hat er sie abgelehnt, darf er nicht eingeäschert werden.[4] Die Feuerbestattung ist zugleich die häufigste Bestattungsart in Hessen.[4] Wie sie in Neu-Anspach abläuft, vom Krematorium bis zur Urnenbeisetzung, beschreibt der Ratgeber Feuerbestattung in Neu-Anspach.
Welche Friedhöfe gibt es in Neu-Anspach und was bedeuten Ruhezeit und Nutzungsdauer für die Vorsorge?
Die Stadt Neu-Anspach unterhält die Friedhöfe Anspach, Mitte, Seibelhohl im Stadtteil Hausen-Arnsbach, Rod am Berg und Westerfeld. Der Friedhof Dörrwiese in Hausen-Arnsbach wird zwar von der Stadt gepflegt, neue Beisetzungen sind dort aber nicht mehr möglich.[2] Wer seine Bestattungsvorsorge in Neu-Anspach mit einem Grab in der Nähe der Familie verbinden möchte, wählt also unter fünf Friedhöfen.
Auf den städtischen Friedhöfen beträgt die Ruhezeit bei Sargbestattungen 30 Jahre und bei Urnenbeisetzungen 20 Jahre.[2] Wie lange ein Grab tatsächlich besteht, hängt aber von der Grabart ab, denn die Friedhofsordnung legt für jede Grabart eine eigene Nutzungsdauer fest. Ein Urnenwahlgrab läuft 30 Jahre, ein Erdwahlgrab 40 Jahre, und ein Wahlgrab an einem Baum sogar 50 Jahre.[2] Für diese Zeit gilt: Wer das Nutzungsrecht an einem Grab hat, muss es anlegen und pflegen.[2]
Für die Vorsorge ist deshalb weniger die Frage entscheidend, ob Sarg oder Urne, sondern wer das Grab über die Jahre pflegt. In Neu-Anspach gibt es dafür eigene Grabarten. Bei den Rasengräbern für Sarg und Urne sowie bei den Baumgräbern übernimmt allein die Friedhofsverwaltung Anlage und Pflege.[2] Dafür gelten strengere Gestaltungsregeln: Auf Rasengräbern dürfen zum Beispiel keine Blumenschalen abgestellt werden, und an Baumgräbern erscheinen die Namen auf einer gemeinsamen Gedenkstele statt auf einem eigenen Grabstein.[2] Welche Urnengräber es auf welchem Friedhof gibt, zeigt eine Übersicht im Ratgeber Feuerbestattung in Neu-Anspach.
Zwei Regeln der Friedhofsordnung sind speziell für die Vorsorge wichtig. Menschen über 75 Jahre kann die Stadt die Reservierung einer Wahlgrabstätte einräumen, wenn die vorgetragenen Gründe dies rechtfertigen und die Planung des Grabfeldes es zulässt. Die Reservierung gilt fünf Jahre und lässt sich jeweils um fünf Jahre verlängern.[2] Außerdem soll, wer ein Nutzungsrecht erwirbt, schon beim Erwerb bestimmen, auf wen es später übergeht. Fehlt eine solche Regelung, geht das Grab in einer festgelegten Reihenfolge auf die Angehörigen über.[2]
Ob eine Reservierung in Frage kommt und welche Grabarten auf dem gewünschten Friedhof frei sind, klärt die Friedhofsverwaltung. Sie berät ausdrücklich auch Menschen, die sich schon zu Lebzeiten über die Möglichkeiten auf den Neu-Anspacher Friedhöfen informieren möchten.[2]
Neben den städtischen Friedhöfen gibt es Wege außerhalb des Ortes. Eine Urne kann auf See beigesetzt werden, und in der Nachbargemeinde Weilrod liegt ein Bestattungswald für Baumbestattungen. Auch solche Wünsche gehören in die Verfügung, damit die Angehörigen sie kennen und rechtzeitig umsetzen können.
Wie sichert man das Geld für die eigene Bestattung ab?

Der direkteste Weg ist ein Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestattungshaus. Darin werden die Form der Bestattung, die Art des Sarges und weitere Einzelheiten schon zu Lebzeiten festgehalten, und es wird eine Summe für diese Leistungen vereinbart.[3] Die Verbraucherzentrale rät, das Geld dafür nur auf ein Treuhandkonto einzuzahlen, zum Beispiel bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG. So geht es bei einer Insolvenz des Bestatters nicht verloren.[3]
Ein solcher Vertrag hat in Neu-Anspach noch eine zweite Wirkung. Nach der Friedhofsordnung der Stadt gilt als bestattungspflichtig vorrangig die Person oder Einrichtung, die der Verstorbene schon zu Lebzeiten mit seiner Bestattung beauftragt hat. Sie geht den Angehörigen vor.[2] Wer seine Bestattung zu Lebzeiten beauftragt, nimmt der Familie damit auch die Anmeldung beim Friedhof ab.
Wer lieber beweglich bleibt, kann monatlich einen festen Betrag auf einem eigenen Konto zurücklegen. Damit die Hinterbliebenen wissen, wofür dieses Geld gedacht ist, sollte der Zweck schriftlich festgehalten und im Todesfall gut auffindbar sein.[3]
Bei der Sterbegeldversicherung ist Vorsicht angebracht. Ihr Beitrag richtet sich nach dem Sterblichkeitsrisiko und ist deshalb umso höher, je älter man beim Abschluss ist. Die Verbraucherzentrale rät, im Rentenalter oder kurz davor keine Sterbegeldversicherung mehr abzuschließen, weil man dann oft draufzahlt.[3]
Welche Summe sinnvoll ist, hängt von der Bestattungsart, vom Friedhof und von der Grabart ab. Die Gebühren für die städtischen Friedhöfe legt die Stadt Neu-Anspach fest. Ein Bestattungshaus vor Ort kennt sie und kann sie in einer Kostenaufstellung zusammen mit den eigenen Leistungen ausweisen.
Welche Form der Vorsorge passt zu welcher Lebenslage?
Die vier gängigen Formen schließen sich nicht aus. Eine Bestattungsverfügung ist in jedem Fall sinnvoll, die übrigen Formen regeln das Geld.
| Form der Vorsorge | Wofür sie sich eignet | Worauf man achten sollte |
|---|---|---|
| Bestattungsverfügung | Die Bestattungsverfügung legt die eigenen Wünsche fest, ohne Geld zu binden. | Für die Bestattungsverfügung gibt es keine vorgeschriebene Form, sie sollte aber schriftlich vorliegen und gehört nicht ins Testament, weil dieses meist erst nach der Bestattung eröffnet wird.[3] |
| Vorsorgevertrag mit Treuhandeinlage | Der Vorsorgevertrag regelt Leistungen und Bezahlung mit einem bestimmten Bestattungshaus, wenn das Geld schon vorhanden ist. | Das Vorsorgegeld sollte auf einem Treuhandkonto liegen und nicht auf dem Konto des Bestatters, damit es bei dessen Insolvenz geschützt ist.[3] |
| Zweckgebundenes Sparkonto | Das Sparkonto eignet sich für Menschen, die in kleinen Raten über einen längeren Zeitraum zurücklegen möchten. | Der Zweck des Sparkontos sollte schriftlich festgehalten und für die Angehörigen im Todesfall leicht zu finden sein.[3] |
| Sterbegeldversicherung | Die Sterbegeldversicherung zahlt im Todesfall eine vereinbarte Summe gegen laufende Beiträge. | Wer die Sterbegeldversicherung im Rentenalter oder kurz davor abschließt, zahlt nach Einschätzung der Verbraucherzentrale oft drauf.[3] |
Was gilt bei Pflegeheim und Sozialamt?
Viele Familien beschäftigen sich mit der Bestattungsvorsorge, wenn ein Umzug ins Pflegeheim ansteht. Dahinter steht oft die Frage, ob das Sozialamt auf das zurückgelegte Geld zugreifen kann, wenn die eigenen Mittel für die Heimkosten nicht mehr reichen.
Rücklagen für die eigene Bestattung lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen vor dem Zugriff des Sozialamts schützen. Für die Sterbegeldversicherung nennt die Verbraucherzentrale zwei Punkte: Die Beiträge können in vielen Fällen als Bedarf anerkannt werden, und die Auszahlungssumme muss angemessen sein.[3] Ein Vorsorgevertrag mit Treuhandeinlage hat den Vorteil, dass Zweck und Umfang schriftlich festliegen und sich gegenüber dem Amt belegen lassen.
Was im Einzelfall als angemessen gilt, prüft das Sozialamt. Wer bereits Sozialhilfe bezieht oder sie bald beantragen wird, sollte einen Vorsorgevertrag deshalb offen mit dem Amt besprechen und die Unterlagen vollständig vorlegen. Eine Rechtsberatung kann dieser Ratgeber nicht ersetzen.
Wie läuft ein Vorsorgegespräch beim Bestatter in Neu-Anspach ab?
Wer die Bestattungsvorsorge in Neu-Anspach mit einem Bestattungshaus vor Ort plant, beginnt meist mit einem Vorsorgegespräch. Es verpflichtet zu nichts, hilft die eigenen Vorstellungen zu ordnen, und am Ende steht eine Kostenaufstellung, mit der man in Ruhe entscheiden kann. Das Bestattungshaus Lohnstein in Neu-Anspach-Rod am Berg bietet solche Gespräche unverbindlich an. Wenn der Weg ins Bestattungshaus zu weit oder zu beschwerlich ist, kommt es auf Wunsch auch nach Hause.[1]
- Vorbereiten: Man notiert, was einem wichtig ist, etwa Bestattungsart, Friedhof und Trauerfeier. Halbe Antworten genügen, denn offene Fragen klärt das Gespräch.
- Beraten lassen: Der Bestatter erklärt die Möglichkeiten auf den Friedhöfen in Neu-Anspach und in der Umgebung und stellt die Leistungen und die voraussichtlichen Gebühren zusammen.
- Entscheiden: Man wählt, ob es bei einer Verfügung bleibt oder ob ein Vertrag mit Treuhandeinlage oder ein zweckgebundenes Sparkonto dazukommt. Dafür darf man sich Bedenkzeit nehmen.
- Ablegen und weitersagen: Verfügung, Vertrag und Treuhandnachweis kommen zu den übrigen Vorsorgedokumenten, und die Vertrauensperson erfährt, wo alles liegt.
Wer bereits ein Familiengrab auf einem Neu-Anspacher Friedhof hat, bringt die Unterlagen zum Grabnutzungsrecht mit. Dann lässt sich klären, ob dort eine weitere Beisetzung möglich ist und welche Fristen zu beachten sind.
Häufige Fragen zur Bestattungsvorsorge in Neu-Anspach
Ab welchem Alter ist eine Bestattungsvorsorge sinnvoll?
Eine Bestattungsverfügung kann man in jedem Alter schreiben. Sie kostet nichts und lässt sich jederzeit ändern. Bei der Finanzierung spielt das Alter eine Rolle: Im Rentenalter oder kurz davor rät die Verbraucherzentrale von einer Sterbegeldversicherung ab und nennt Sparpläne und Verträge mit einem Bestatter als Alternativen.[3]
Wo bekommt man in Neu-Anspach Auskunft über die Grabmöglichkeiten?
Auskunft gibt die Friedhofsverwaltung der Stadt Neu-Anspach. Sie berät auch Menschen, die sich zu Lebzeiten über die Möglichkeiten auf den städtischen Friedhöfen informieren möchten.[2] Ein Bestattungshaus vor Ort kann diese Auskunft in die Vorsorgeplanung einbeziehen.
Gehören Bestattungswünsche ins Testament?
Nein. Das Testament wird meist erst nach der Bestattung eröffnet. Bestattungswünsche gehören in eine eigene, schriftliche Bestattungsverfügung, die die Angehörigen schnell finden.[3]
Was passiert mit dem Vorsorgegeld, wenn das Bestattungshaus schließt?
Liegt das Vorsorgegeld auf einem Treuhandkonto, etwa bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG, geht es bei einer Insolvenz des Bestatters nicht verloren. Deshalb rät die Verbraucherzentrale, nicht direkt auf das Konto des Bestatters einzuzahlen.[3]
Wie lange ist die Ruhezeit auf den Friedhöfen in Neu-Anspach?
Auf den städtischen Friedhöfen in Neu-Anspach beträgt die Ruhezeit für Sargbestattungen 30 Jahre und für Urnenbeisetzungen 20 Jahre.[2]
Sind die Angehörigen an die festgelegten Wünsche gebunden?
Ja, wenn die Wünsche nachvollziehbar geregelt sind. Am sichersten gelingt das schriftlich. Sie binden dann die Menschen, die für die Bestattung sorgen.[3] Für die Feuerbestattung gilt in Hessen zusätzlich: Ein ausdrücklich verfügter Wunsch ist zu erfüllen, eine ausdrückliche Ablehnung schließt die Einäscherung aus.[4]
Fazit
Eine Bestattungsvorsorge in Neu-Anspach beginnt mit wenigen Zeilen auf Papier: Bestattungsart, Ort und der Name der Vertrauensperson. Auskunft zu Grabarten, Nutzungsdauer und Grabpflege gibt die Friedhofsverwaltung der Stadt, die Kosten klärt ein Vorsorgegespräch. Ist das Geld schon vorhanden, schützt ein Vertrag mit Treuhandeinlage die Summe auch bei einer Insolvenz des Bestatters. Eine Sterbegeldversicherung sollte man im Rentenalter oder kurz davor nicht mehr abschließen.[3]
Für ein unverbindliches Vorsorgegespräch ist das Bestattungshaus Lohnstein in Neu-Anspach unter 06081 41880 erreichbar, auf Wunsch auch mit einem Besuch zu Hause.[1]
Der Autor
Bestattungshaus Lohnstein – Kompetenz seit Generationen im Usinger Land
Seit mehr als 55 Jahren begleitet die Familie Lohnstein Menschen in Neu-Anspach und im Usinger Land durch eine der schwersten Zeiten ihres Lebens. Das traditionsreiche, familiengeführte Bestattungshaus mit Hauptsitz im Stadtteil Rod am Berg verbindet einen einfühlsamen Umgang mit Verstorbenen und Hinterbliebenen mit einem hohen Anspruch an Planung, Organisation und eine würdige Abschiednahme. Jede Bestattung wird so persönlich gestaltet wie der Lebensweg, an den sie erinnert.
Alle Formalitäten erledigt das Team professionell und zeitsparend, damit den Familien Raum für den Abschied bleibt. Im eigenen Abschiedsraum können Angehörige in Ruhe Zeit mit dem Verstorbenen verbringen, und die eigenen Bestattungsfahrzeuge übernehmen Überführungen in ganz Deutschland sowie von und nach dem Ausland. Das Bestattungshaus Lohnstein ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Bestatter, arbeitet als geprüfter Bestatter und berät ausführlich zur Bestattungsvorsorge, auf Wunsch auch bei den Menschen zu Hause.
Leistungen:
- Erd-, Feuer- und Seebestattungen
- Bestattungsvorsorge und Vorsorgeberatung
- Eigener Abschiedsraum für die persönliche Abschiednahme
- Überführungen in ganz Deutschland sowie von und nach dem Ausland
- Grabmale und Grabpflege
Bestattungshaus Lohnstein – Erd-, Feuer- u. Seebestattungen
Inhaber Siegfried Lohnstein
Hinter dem Hainzaun 5
61267 Neu-Anspach
| Telefon: | 06081 41880 |
| Telefax: | 06081 449898 |
| E-Mail: | bestattungshaus.lohnstein@online.de |
| Web: | bestattungshaus-lohnstein.de |
Im Trauerfall immer für Sie da.
Weitere Standorte:
Weilrod, Ratsgasse 26, Telefon 06083 959 05 40
Grävenwiesbach, Königsberger Straße 9, Telefon 06086 843
Lesen Sie auch unseren Ratgeber
Feuerbestattung in Neu-Anspach
Quellen
- Bestattungshaus Lohnstein: Startseite und Filialen; Bundesverband Deutscher Bestatter: Eintrag Bestattungshaus Lohnstein
- Stadt Neu-Anspach: Friedhöfe – Allgemeine Informationen und Friedhofsordnung in der Fassung vom 13.02.2020
- Verbraucherzentrale: Sterbegeldversicherungen rechnen sich oft nicht; Verbraucherzentrale Brandenburg: Bestattungsvorsorge: Verfügungen und Verträge
- Verwaltungsportal Hessen: Feuerbestattung anmelden

